Kindessportschule des Sportvereins TSV 1860 Rosenheim e.V.
KiSS Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. KiSS
KiSS (Kindersportschule) ist eine Einrichtung des TSV 1860 Rosenheim e.V. mit dem Ziel, Kindern eine
allgemeine körperliche und sportliche Grundausbildung zu vermitteln sowie Neigungen und Interessen von Kindern zu erkennen und zu fördern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist KiSS in folgende Altersstufen gegliedert:
a) 1. Stufe: 3-4 Jahre Mutter-Kind-Turnen bzw. Vater-Kind-Turnen
b) 2. Stufe: 5-6 Jahre Vorschulturnen
c) 3. Stufe: 7-8 Jahre Kindersport
d) 4. Stufe: 9-10 Jahre Kindersport
2. Mitgliedschaft im TSV 1860 Rosenheim e.V./Aufnahmeantrag zu KISS
Voraussetzung der Aufnahme zu KiSS und Teilnahme eines Kindes an KiSS ist die Mitgliedschaft des Kindes beim TSV 1860 Rosenheim e.V..
Die Anmeldung zur KiSS erfolgt mit dem dafür erforderlichen Anmeldeformular beim TSV 1860 Rosenheim e.V. .
Die Entscheidung über die Aufnahme zu KiSS liegt beim TSV 1860 Rosenheim e.V. Sind die Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft, behält sich der TSV 1860 Rosenheim e.V. vor, einen Aufnahmestopp auszusprechen oder einzelne Aufnahmeanträge zurückzustellen. In diesem Fall werden die Antragsteller in eine Warteliste aufgenommen.
Der Einstieg in KiSS ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern nicht die Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft sind.
3. Beiträge für KiSS
Für die Teilnahme an KiSS wird neben dem allgemeinen Beitrag zum TSV 1860 Rosenheim e.V. und der allgemeinen Aufnahmegebühr zum TSV 1860 Rosenheim e.V. ein Sonderbeitrag erhoben.
Die Höhe des jeweiligen Sonderbeitrages wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes festgesetzt.
Der Sonderbeitrag wird monatlich erhoben und ist mit Beginn des jeweiligen Monats erstmals aber mit der Anmeldung zu KiSS fällig.
4. Dauer und Kündigung von KiSS
KiSS wird in einem Halbjahresturnus in Anlehnung an das Schuljahr abgehalten. Den Veranstaltungsrhythmus legt der TSV 1860 Rosenheim e.V. fest.
Die Teilnahme an KiSS gilt auf unbeschränkte Zeit, längstens jedoch bis zum Erreichen der Altershöchstgrenze für Stufe 4.
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme an KiSS mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem TSV 1860 Rosenheim e.V. zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim TSV 1860 Rosenheim e.V. maßgeblich.
Bei Beendigung der Teilnahme an KiSS erfolgt keine – auch nicht zeitanteilige – Rückerstattung des Sonderbeitrages.
5. Veranstaltungen
Die Veranstaltungen im Rahmen von KiSS werden nach Ort und Zeit vom TSV 1860 Rosenheim e.V. festgelegt. Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der zuständigen Leiter der jeweiligen Veranstaltung zu halten. Fallen Veranstaltungen ganz oder teilweise aus, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Veranstaltung; auch eine ganz- oder teilweise Rückerstattung des Sonderbeitrages ist ausgeschlossen. Der TSV 1860 Rosenheim e.V. ist bemüht, ausgefallenen Veranstaltungen im Rahmen freier Kapazitäten nachzuholen oder Ersatzveranstaltungen anzubieten.
6. Versicherungen/Haftung
Im Rahmen der Veranstaltungen von KiSS sind die Teilnehmer im Rahmen der bestehenden Versicherungen des TSV 1860 Rosenheim e.V. versichert. Ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz ist durch die Teilnehmer selbst abzusichern. Der TSV 1860 Rosenheim e.V. haftet nur im Rahmen und bis zur Höhe der bestehenden Versicherungen des TSV 1860 Rosenheim e.V.. Eine darüber hinausgehende Haftung des TSV 1860 Rosenheim e.V. und der jeweiligen Veranstaltungsleiter ist ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Erfüllungsort/anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten und Ansprüche im Zusammenhang mit KiSS ist für den Teilnehmer
und für den TSV 1860 Rosenheim e.V. 83022 Rosenheim.
Es gilt deutsches Recht.
Rosenheim,17.07.2010